
Dichtheitsprüfung (neu: Zustands- und Funktionsprüfung)
Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am
27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die
Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung) bei privaten
Abwasserleitungen beschlossen. Die Gesetzesänderung ist am
16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten
Landeswassergesetzes ist der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos
gestrichen.
Dichtigkeitsprüfung: vom zertifizierten Fachbetrieb
Sie suchen ein Unternehmen, das für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus die geforderte Dichtheitsprüfung (jetzt Zustands- und Funktionsprüfung) durchführt? Dann ist das Rohr Team als zertifiziertes und erfahrenes Unternehmen Ihr Partner als Eigentümer in Nordrhein-Westfalen. Denn gemäß §61a muss die Dichtigkeitsprüfung von einem Fachmann ausgeführt werden, der über alle notwendigen Geräte verfügt.
Dichtigkeitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen: von A bis Z
Als zertifiziertes und erfahrenes Unternehmen bieten wir Ihnen alle relevanten und geforderten Leistungen rund um die Dichtigkeitsprüfung und begleiten Sie bei allen Schritten:
- Dichtigkeitsprüfung – ob als optische Untersuchung mit der TV-Kamera oder Druckprüfung nach DIN EN 1610
- Sanierung von eventuellen Schäden an Abwasserleitungen
- zuverlässige Kanalortung, Kanalreinigung, Kanalsanierungen
- Protokoll bzw. Dokumentation der Dichtigkeitsprüfung zum Einreichen bei der Kommune
Wozu Sie als Eigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind
Bis
Dezember 2015 bzw. 2020 – je nach Baujahr des Hauses – müssen Sie eine
Dichtigkeitsprüfung (Zustands- und Funktionsprüfung) Ihrer
Abwasserleitungen vornehmen und das Untersuchungsprotokoll an Ihre
Kommune weiterleiten. Sofern durch das ausführende Unternehmen Schäden
bei den Leitungen festgestellt werden, müssen Sie entsprechende
Sanierungen vornehmen. Egal, welche Situation entsteht, wir unterstützt
Sie umfassend.